AStA: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. August 2025, 18:59 Uhr

Abkürzung von Allgemeiner Studierendenausschuss. Einen AStA als Körperschaft öffentlichen Rechts gibt es an jeder Hochschule in NRW. Die Studierenden einer Hochschule wählen einmal jährlich die Zusammensetzung eines Studierendenparlaments, das den AStA wählt und kontrolliert. Der AStA hat die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft zu vertreten und ist für die laufenden Geschäfte der studentischen Selbstverwaltung zuständig.

Der AStA residiert in dem linken der beiden ehemaligen "Cavaliershäuschen" des Schlosses vom Ende des 18. Jahrhunderts.

Weblinks