Johamm Conrad Schlaun: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Februar 2018, 21:17 Uhr


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Johann Conrad Schlaun (* 5. Juni 1695 in Nörde im Fürstbistum Paderborn; † 21. Oktober 1773 in Münster) war ein deutscher Baumeister, Architekt und Militär des Barocks.

Leben

Schlaun gehört zu den bedeutendsten Architekten des deutschen Barocks. Er besuchte zunächst das damalige Progymnasium Marianum in Warburg und danach das Gymnasium Theodorianum in Paderborn. Anschließend stand er in Diensten des paderbornischen Infanterieregiments. Paderborn war durch den Kölner Kurfürsten Clemens August I. von Bayern in Personalunion mit dem Fürstbistum Münster verbunden. Schlaun wechselte in den Militärdienst des Bischofs von Münster. Die Verbindung seiner militärischen Laufbahn mit der Tätigkeit als Architekt war im Zeitalter des Barocks durchaus üblich, wie das Beispiel Johann Balthasar Neumanns zeigt, mit dem er ab 1720 zusammenarbeitete. Er unternahm zwischen 1722 und 1742 mehrere längere Reisen nach Italien, Frankreich und nach Süddeutschland. 1729 ernannte ihn Clemens August zu seinem Landingenieur, außerdem wurde er in Münster Generalmajor der Artillerie. Seine charakteristische Physiognomie geht wahrscheinlich auf die Immunerkrankung Rosazea zurück.

Seine Heimat, das Fürstbistum Paderborn, und seine Wahlheimat Münster verdanken ihm einige ihrer schönsten Bauten. Die von Schlaun immer wieder verwandte Kombination von Sandstein mit rotem Klinker und weißen, mehrfach unterteilten Fenstern wird oft als „Westfälische Sinfonie“ bezeichnet.

Johann Conrad Schlaun lebte bis zu seinem Tode in dem von ihm entworfenen Stadthaus an der Hollenbecker Straße in Münster, das dem Zweiten Weltkrieg zum Opfer fiel. Er liegt in der Pfarrkirche Liebfrauen-Überwasser in Münster begraben. Der genaue Ort seiner Grabstätte ist nicht bekannt.

Familie

Johann Conrad Schlaun entstammt der angesehen bürgerlichen Familie der Schlaun bzw. Sluyn oder Sloun. Die verschiedenen Zweige der Familie kommen aus Geseke, Osnabrück, Rüthen, Ahden, Hildesheim, dem Raum Trier und sogar aus Holland. Ihre Heiratspolitik bildet einen fast geschlossenen Kreis, sodass sich dieselben Familien miteinander immer wieder verschwägerten und versippten. Jedoch lebte schon Henricus Schluen, Johann Conrads Vater, distanziert zur Schlaun-Familie. Sie hatten wahrscheinlich familiäre Beziehungen zum Osnabrücker Stamm der Schlaun.

Aus erster Ehe des Johann Conrad Schlaun und der Maria Cath. Bourel gingen hervor:

  1. Maria Anna Gertrud
  2. Maria Magdalena
  3. Clemens August Johannes Bernardus Erasmus Franciscus (* 27. Juni 1726)

In zweiter Ehe war er mit Anna Catharina Rehrmann verheiratet. Aus dieser Ehe gingen hervor:

  1. Martin Conrad (* 1741; † 26. November 1809), Thesaurar von 1791–1809
  2. Gerhard Mauritz, österreichischer Generalfeldzeugmeister
  3. Maria Anna Catharina
  4. Maria Antonette

Siehe auch

Literatur

  • Josef Bieker, Ulrike Romeis, Ulrich Wollheim: Westfälischer Barock. Auf Johann Conrad Schlauns Spuren (= Eine Bilderreise.). Ellert & Richter, Hamburg 1995, ISBN 3-89234-606-2.
  • Klaus Bußmann, Florian Matzner, Ulrich Schulze (Hrsg.): Johann Conrad Schlaun. 1695–1773. Architektur des Spätbarock in Europa. Oktagon, Stuttgart 1995, ISBN 3-927789-78-X (Ausstellungskatalog, Münster, Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichtek, 7. Mai – 6. August 1995).
  • Hans Galen (Hrsg.): Johann Conrad Schlaun in Münster. Regensberg, Münster 1995, ISBN 3-7923-0680-8.
  • Heinz Peters: Johann Conrad Schlaun. Ein Beitrag zu seiner Tätigkeit in Nievenheim. In: Düsseldorfer Jahrbuch. Bd. 47, 1955, S. 235–253.
  • Theodor Rensing: Johann Conrad Schlaun. Leben und Werk des westfälischen Barockbaumeisters (= Westfälische Kunst.). 2., neubearbeitete Auflage. Deutscher Kunstverlag, München u. a. 1954.
  • Ulrich Schulze, Florian Matzner: Johann Conrad Schlaun. 1695–1773. Das Gesamtwerk. 2 Bände. Oktagon, Stuttgart 1995, ISBN 3-927789-79-8.
  • Geseker Heimatblätter Nr. 183: Beitrag zur Familiengeschichte des Barockbaumeisters Johann Conrad Schlaun, August 1974, 32. Jg. S. 113 ff.

Weblinks