Potho von Pothenstein

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Potho von Pothenstein (auch Pottenstein) († 1390) war von 1379 bis 1382Bischof von Münster“. Er wurde 1381 durch päpstliche Provision als Nachfolger für den verstorbenen Bischof MelchiorWP offiziell zum Bischof von SchwerinWP bestimmt, ohne dort faktisch die Herrschaft ausüben zu können.
Quelle: Konrad EubelWP: Hierarchia catholica medii aevi. Band I. 1913, Monasterii, S. 159.

Leben

Potho stammte aus der tschechisch sprechenden böhmischen Adelsfamilie mit Sitz auf Burg Pottenstein (PotštejnWP), die ursprünglich möglicherweise verwandt war mit der Familie der bayerischen Pfalzgrafen. Ob er selbst deutsch sprach, ist nicht bekannt.

Potho war KlerikerWP des Bistums LeitomischlWP, Benefiziat des Bistums PassauWP, päpstlicher KaplanWP, Kanonikus in PragWP, auch Kanonikus des Olmützer DomkapitelWP, durch päpstliche Provision auf Ersuchen Kaiser Karls IV.WP 1360 Dekan des Olmützer Domkapitels, von 1369 bis 1378 auch Prager ArchidiakonWP, dann königlicher Hofkaplan.
Quelle: Gerhard Müller-Alpermann: Stand und Herkunft der Bischöfe der Magdeburger und Hamburger Kirchenprovinz im Mittelalter. Prenzlau 1930, S. 91.

Potho stand ursprünglich dem Papst in AvignonWP nahe. Auf Empfehlung König WenzelsWP wurde er 1379 durch päpstliche Provision „Bischof von Münster“. Der Regierungsantritt erfolgte am 5. September 1379, während die Regalien ihm bereits am 30. April 1379 in Prag verliehen worden waren. Die Bischofsweihe hatte am päpstlichen Hof stattgefunden.
Quelle: Zusammenstellung von Prof. Schröder, Münster 14. April 1957.

Doch schon der Einzug des neuen Fürstbischof Johann II., wie er in Münster genannt wurde, in seine Diözese war nicht glücklich. Noch vor der Bistumsgrenze wurde Potho bei Hamm vom Grafen von der MarkWP und Bewaffneten überfallen und mit seinem Gefolge ausgeraubt. Nur knapp erging er der Gefangennahme. König Wenzel setzte sich vergeblich für die Rückgabe des beim Überfall gestohlenen Geldes ein. In Münster verkündigte er sofort nach seiner Ankunft angeblich mit päpstlicher Genehmigung mehrere AblässeWP. Er forderte die Gläubigen auf, diese zu erwerben.
Quelle: Heinrich August Ehrhard: Geschichte Münsters. Münster 1937, S. 183–185. Eine Diözesansynode fand zu seiner Zeit wohl nicht statt. Auch wenn man ihm später ausschließlich Geldgier unterstellte, legen verschiedene Urkunden zugunsten geistlicher Einrichtungen nahe, dass er am geistlichen Leben durchaus interessiert gewesen war.

Ein nur geringes Interesse hatte er dagegen für die LandesburgenWP. Aus Geldmangel musste er den Grafen von HoyaWP die Burg HorstmarWP verpfänden. Unwahrscheinlich ist, dass er gegenüber den Landständen eine WahlkapitulationWP unterzeichnet hat.

Nennenswerte Impulse für die weltliche Regierung des Hochstift MünsterWP gingen von ihm nicht aus. Ein Bündnis verschiedener Bischöfe und Herren gegen die Grafen von TecklenburgWP, die zur Belagerung von RhedaWP führte, war noch vor seiner Ankunft zustande gekommen. In seine Zeit fällt die Beschwörung eines LandfriedensWP. Ein Friedensschluss mit den Tecklenburgern scheint nur kurzen Bestand gehabt zu haben.

Weil sich bald herausstellte, dass er mit den Zuständen in seinem Bistum nicht vertraut war, hat das DomkapitelWP die eigentliche Verwaltungsarbeit an den damaligen Dompropst und späteren Nachfolger Pothos Heidenreich Wolf von LüdinghausenWP übertragen.

Ob das Domkapitel auch Pothos Ablösung forderte, ist nicht eindeutig nachzuweisen. Er selbst hat wohl erkannt, dass er nicht in der Lage war, seinen Aufgaben in Münster gerecht zu werden. Er trat am 13. Oktober ab. Als seinen Nachfolger empfahl er vergeblich Ruprecht von Jülich-Berg. Der Ruf des „Bischofs von Münster“ war denkbar negativ. In verschiedenen Epigrammen ist von Geldgier und Trunksucht die Rede. Zu dem schlechten Ruf beigetragen hat aber auch, dass er das in Münster gesprochene NiederdeutschWP nicht verstand. Seine fremde Herkunft und fehlenden Sprachkenntnisse haben das Verhältnis zu den Angehörigen der Diözese erschwert. Eine letzte Urkunde als „Bischof von Münster“ ist vom 28. April 1381 erhalten geblieben.
Quelle: Münstersche Chroniken 72.

Nach dem Amtsverzicht in Münster erfolgte Potho Versetzung auf den Bischofsstuhl von Schwerin gleich nach Bekanntwerden des Todes Bischofs MelchiorsWP. Residenz der Bischöfe von Schwerin war zu dieser Zeit Schloss BützowWP. Das Domkapitel weigerte sich, ihn anzuerkennen, und wählte aus seiner Mitte den Domherrn und Dechanten Johann IV. JungeWP zum (Gegen-)Bischof. Der Electus starb 1389 durch die Hand seines eigenen Dieners Dietrich Ziegelke.
Quelle: August B. Michaelis, Julius Wilhelm Hamberger: Einleitung zu einer vollständigen Geschichte der Chur- und Fürstlichen Häuser in Teutschland, Band 2, Meyer, 1760, S. 408
Quelle: MUB XXI. (1903) Nr. 12059.

Potho konnte die faktische Regierung nicht antreten.
Quelle: Julius WiggersWP: Kirchengeschichte Mecklenburgs, Hinstorff, 1840, S. 48 f. Zwischen dem vom Papst Urban VI.WP providierten Bischof Potho und dem Electen Johann Junge soll sich ein von mecklenburgischen Schriftstellern alter Zeiten berichtetes Ergebnis abgespielt haben: Johann Junge habe anlässlich der päpstlichen Urkunde durch Bischof Potho letzteren in BützowWP vom ResidenzschlossWP durch eine List ausgesperrt und ihm zugerufen: Je welck hefft Bützow und Warin, de blifft wol Bicop tho Swerin. (Wer da hat Bützow und WarinWP, der bleibt wohl Bischof zu Schwerin).
Quelle: Bernhard Hederich: Verzeichnis der Bischöfe zu Schwerin. In: Gerdes nützlichen Sammlungen. 1737, S. 445. Bischof Potho zog sich nach StralsundWP zurück, um vom Ausland her sein Recht als Diözesanbischof allmählich mit den Mitteln der geistlichen Gerichtsbarkeit, wie dem Kirchenbann, auch im mecklenburgischen Diözesangebiet geltend zu machen. Potho lebte bis zu seinem Tode
Quelle: Gestorben vor dem 11. August 1390 (an diesem Tag lässt sich sein Nachfolger Rudolf von Scara als Bischof von Schwerin erstmals urkundlich nachweisen.) in Stralsund. In Stralsund wurde er 1385 und 1390 durch die urkundliche Bestätigung von VikarienWP wirksam. Aber auch in seiner Stifts-Hauptstadt BützowWP wurde er am 13. Juli 1389 urkundend tätig.
Quelle: MUB XXI. (1903) Nr. 12116.

Der Todestag Bischof Pothos lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit nachweisen. Er scheint aber vor dem 11. August 1390 zu liegen, da an diesem Tag der Nachfolger Rudolf III.WP schon als Postulat genannt wurde.
Quelle: Rostocker Weinbuch. Rostock 1908, 86 Nr. 2224. Der Ort des Todes und der Beisetzung sind unbekannt. Sicher ist nur, dass Bischof Potho nicht in Rom verstorben sein kann.
Quelle: MUB XXII. (1907) Nr. 12257.

Siegel

Bischof Potho hatte zwei SiegelWP und aus seiner kurzen Amtszeit in Münster sind drei Siegel bekannt.

Das erste Siegel ist rund. In einem spitzovalen Abschnitt, der oben und unten durch den Umschriftrand reicht, sieht man das zu beiden Seiten von Blumen umrankte Brustbild des Bischofs mit dem Krummstab in der Linken, die Rechte segnend erhoben. Darunter in zwei Bogen zwei stehende Schilde, der zur Rechten enthält zwei ins Andreaskreuz gelegte Bischofsstäbe, der zur Linken hat vier schrägrechte Balken.
Quelle: MUB XX. (1900) Nr. 11651. Die Umschrift lautet: + S' POTHONIS: DE: POTENSTEIN: EPI: ZWERINENSIS +++

Ein zweites rundes Siegel zeigt ein WappenWP. Im gravierten Schild im ersten und vierten punktierten Feld zwei gekreuzte Bischofsstäbe, im zweiten und dritten drei linke Schrägbalken.
Quelle: MUB XXIII. (1911) Nr. 12933. Die Umschrift lautet: + S' POTHONIS: DE: POTENSTEIN: EPI: ZWERINENSIS

Aus der Amtszeit in MünsterWP.
Quelle: Die Westfälischen Siegel des Mittelalters, II. Heft, I. Abt.: Die Siegel der Bischöfe. Münster 1885.

Erstes Siegel (Tafel 46 Nr. 11.): Innerhalb einer ovalen Umrahmung der Bischof im Ornat, mit der Rechten segnend, mit der Linken den Stab haltend (Brustbil); unter den Bögen der Brüstungsmauer der Schild des Bistums Münster mit der Pothensteinsche Schild schrägrechts nebeneinander. Umschrift: Sigillum Pothonis dei gracia episcopi Monasteriensis maius.

Zweites Siegel (Tafel 47 Nr. 1.): Der Bischof sitzend im Ornat (Pluviale), mit der Rechten segnend, mit der Linken den Stab haltend. Zur Seite sind rechts der Stifts-MünsterscheWP, links der Pothensteinsche Schild angebracht. Umschrift: (Se)cretum Pothonis dei gracia episcopus Monasteriensis.

Drittes Siegel (Tafel 65 Nr. 2.): Das Siegel ist bis auf zwei Bruchstücke zerstört. In dem oberen sieht man noch das Haupt des Apostels Paulus und die Spitze seines Schwertes, in dem unteren den Pothensteinschen Schild. Von der Umschrift ist nur noch der Schluss (Monasteriensis) erhalten.

Literatur und Quellen

Literatur

  • Friedrich Wilhelm Ebeling: Die deutschen Bischöfe bis zum Ende des sechszehnten Jahrhunderts. Bd. 2, Leipzig, 1858 Digitalisat
  • Alfred Rische: Verzeichnis der Bischöfe und Domherren von Schwerin mit biographischen Bemerkungen. Ludwigslust 1900.
  • Josef TraegerWP: Die Bischöfe des mittelalterlichen Bistums Schwerin. St.-Benno-Verlag Leipzig 1984, S. 115–120.
  • Josef Traeger: Die Bischöfe des Bistums Schwerin. In: Das Stiftsland der Schweriner Bischöfe um Bützow und Warin. St.-Benno-Verlag Leipzig 1984, S. 94–95.
  • Margit Kaluza-Baumruker: Das Schweriner Domkapitel (11711400). Köln, Wien 1987.
  • Wilhelm KohlWP: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 7,3: Die Diözese. Berlin, 2003 Germania sacra Neue Folge Bd. 37,3 ISBN 978-3-11-017592-9 Teildigitalisat
  • Wilhelm Kohl: Die Bistümer der Kirchenprovinz Köln. Das Bistum Münster 7,1: Die Diözese. Berlin, 1999. Germania sacra Neue Folge Bd.37,1 ISBN 978-3-11-016470-1 Teildigitalisat
  • Grete GrewollsWP: Wer war wer in Mecklenburg und Vorpommern. Das Personenlexikon. Hinstorff Verlag, Rostock 2011, ISBN 978-3-356-01301-6, S. 7743.

Gedruckte Quellen

Weblinks


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